Benutzungsordnung des Studiensaals von Kupferstichkabinett und Bibliothek der Hamburger Kunsthalle

1. Geltungsbereich
Die Benutzungsordnung gilt für den Studiensaal von Kupferstichkabinett und Bibliothek der Hamburger Kunsthalle. Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses ist öffentlichrechtlich.

2. Das Kupferstichkabinett
Das Kupferstichkabinett der Hamburger Kunsthalle gehört mit seinen mehr als 100.000 Blättern und wegen der hohen Qualität dieser Sammlung zu den bedeutenden in Europa. Dank der Dichte und der Spannbreite des Bestandes von Zeichnungen und Druckgraphik vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart lässt sich die Geschichte dieser Gattungen nachvollziehen und ein Überblick über die europäische Kunstgeschichte gewinnen.

3. Die Bibliothek
Die Bibliothek der Hamburger Kunsthalle ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek zur Bildenden Kunst vom 13. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Mit ihren illustrierten Büchern und Künstlerbüchern ist die Bibliothek selbst ein Teil der Kunstsammlung der Hamburger Kunsthalle. Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Medien der Bibliothek können nicht ausgeliehen werden. lm Studiensaal werden vorhandene oder ermittelbare lnformationen zu den Sammelgebieten der Bibliothek zur Benutzung zur Verfügung gestellt.

4. Öffnungszeiten
Der Studiensaal von Kupferstichkabinett und Bibliothek ist Dienstag, Mittwoch und Freitag von 11 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag von 11-2o Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten können die Medien der Bibliothek genutzt werden. Die Zeiten der Graphikvorlage sind Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14 bis 17 Uhr. Nur zu diesen Zeiten werden auch die illustrierten Bücher, Künstlerbücher und die Bestände der Sondersammlungen der Bibliothek vorgelegt.

5. Benutzungsbedingungen

5.1. Allgemeines
Vor Betreten des Studiensaals sind Mäntel, Jacken, Taschen und Schirme an der Garderobe am Eingang der Hamburger Kunsthalle abzugeben. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Mitgebrachte Laptops können im Studiensaal genutzt werden. Es wird den Benutzer_innen jedoch nicht erlaubt einen selbst mitgebrachten Scanner im Studiensaal zu benutzen.

Das Personal im Studiensaal ist zur Sicherung des Bestandes gegenüber den Benutzer_innen kontrollberechtigt. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung können dem_der Benutzer_in weitere Besuche untersagt werden. Im Studiensaal ist eine ruhige Arbeitsatmosphäre einzuhalten. Aus diesem Grund ist der Gebrauch von Mobil-Telephonen untersagt.

Jede_r Benutzer_in trägt sich in das Besucher_innenbuch ein. Bei seinem ersten Besuch füllt der_die Benutzer_in eine Karte für die Benutzer_innenkartei aus. Zur Überprüfung der Angaben zeigt der_die Benutzer_in einem_einer Mitarbeiter_in des Kupferstichkabinetts und der Bibliothek seinen_ihren Personalausweis.

5.2 Benutzung der Medien der Bibliothek
Alle Nachschlagewerke, die im Studiensaal aufgestellt sind sowie die dort ausliegenden Materialien zu den aktuellen Ausstellungen der Hamburger Kunsthalle von den Benutzer_innen genutzt werden. Um die Medien aus dem Bibliotheksmagazin vorgelegt zu bekommen, muss jeweils ein Bestellzettel ausgefüllt werden. In Absprache mit den Mitarbeiter_innen des Kupferstichkabinetts und der Bibliothek können die audio-visuellen Medien der Bibliothek angesehen werden. Für das Abspielen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter_innen. Die Bibliothek kann für einzelne Medien die Benutzung aus konservatorischen Gründen einschränken oder ganz untersagen. Der_die Benutzer_in hat die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum in Absprache mit den Mitarbeiter_innen am Leseplatz einen Handapparat einzurichten. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter_innen des Kupferstichkabinetts und der Bibliothek. In Absprache können von den Mitarbeiter_innen gegen eine Gebühr Photokopien aus den Medien der Bibliothek angefertigt werden. Illustrierte Bücher und Künstlerbücher sowie einzelne Rara können nicht kopiert werden. Aus konservatorischen Gründen kann die Bibliothek bei einzelnen Medien ein Kopierverbot festlegen. Der_Die Benutzer_in ist verpflichtet, die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Den Benutzer_innen ist es gestattet, aus den Medien der Bibliothek nach Absprache mit den Mitarbeiter_innen mit einer selbst mitgebrachten Fotokamera Fotografien zu erstellen (ohne Blitz). Aus konservatorischen Gründen kann die Bibliothek einzelne Medien für das Fotografieren sperren. Gegen eine Gebühr können von den Mitarbeiter_innen Ausdrucke einzelner Seiten aus dem Internet und von den digitalen Medien der Bibliothek angefertigt werden.

5.3. Benutzung der Sammlung des Kupferstichkabinetts
Um Graphiken und Zeichnungen vorgelegt zu bekommen, muss der_die Benutzer_in einen Bestellzettel ausfüllen. Aus konservatorischen Gründen kann das Kupferstichkabinett die Vorlage einzelner Bestände einschränken oder ganz untersagen. Den Benutzer_innen ist es nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Mitarbeiter_innen gestattet, Kunstwerke zu privaten Zwecken mit einer selbst mitgebrachten Fotokamera zu fotografieren (ohne Blitz)

6. Pflichten des_der Benutzer_in

6.1. Allgemeines
Der_die Benutzer_in ist verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung und die Anordnungen der Mitarbeiter_innen zu befolgen. Der_die Benutzer_in ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Medien und Kunstwerke mit größer Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln. Für Notizen ist ausschließlich ein Bleistift zu verwenden (keine Mikrominen). Etwaige Beschädigungen sind den Mitarbeiter_innen sofort zu melden. Geschieht dies nicht, gelten die Medien und Kunstwerke als in einwandfreiem Zustand vorgefunden und der_die Benutzer_in haftet für den jeweiligen Schaden.

6.2. Umgang mit den Kunstwerken
Die Originale dürfen nicht berührt werden. Die Passepartouts müssen mit beiden Händen behutsam angefasst werden und sind mit der Vorderseite nach oben von links nach rechts wieder abzulegen (bei Querformaten Schrift nach rechts). Die Kartons dürfen nicht über die darunter liegenden Blätter geschoben, gezogen oder geschleift werden. Es ist untersagt, ein Passepartout auf ein darunterliegendes Passepartout mit der Kante aufzusetzen. Das Passepartout darf nicht geöffnet werden. Die Rückseiten der Blätter dürfen nur nach Rückfrage betrachtet werden. Es ist nicht gestattet, die Blätter an mehrere Personen herumzureichen. Das Sprechen, Husten und Niesen gegen das Blatt sind nicht erlaubt. Die Benutzung von Graphikgestellen und Buchstützen ist bei bestimmten Objekten vorgeschrieben.

7. Bedingungen für die Nutzung der Medien und Kunstwerke für Film- und Fernsehaufnahmen
Film- und Fernsehaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Leitung des Kupferstichkabinetts und der Bibliothek gestattet.

8. Inkrafttreten
Die vorliegende Benutzungsordnung tritt am 01.05.2016 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 01.10.2013.

 

Hamburg, 30.04.2016

Hamburger Kunsthalle- Stiftung Öffentlichen Rechts – Der Vorstand
gez. Prof. Dr. Hubertus Gaßner, Dr. Stefan Brandt